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VG Braunschweig, 23.10.2002 - 7 A 242/02 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art. 3 Abs. 1 GG; § 41a BLV
Aufhebung und Neuerstellung einer dienstlichen Beurteilung ; Anforderungen an die erforderliche Befähigung und fachliche Leistung für eine Beamtenlaufbahn; Berufung auf ein arithmetisches Mittel zur Ermittlung der Gesamtnote - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung und Neuerstellung einer dienstlichen Beurteilung ; Anforderungen an die erforderliche Befähigung und fachliche Leistung für eine Beamtenlaufbahn; Berufung auf ein arithmetisches Mittel zur Ermittlung der Gesamtnote
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2003, 518
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78
Dienstliche Beurteilung von Beamten
Auszug aus VG Braunschweig, 23.10.2002 - 7 A 242/02
Das Gericht kann daher ergänzend prüfen, ob die Richtlinien im Einklang mit höherrangigem Recht stehen und - falls dies zu bejahen ist - sie insoweit eingehalten worden sind (…vgl. etwa BVerfG, Beschl. des Zweiten Senats (1. Kammer) vom 29.05.2002, Az.: 2 BvR 723/99 , DVBl. 2002, S. 1203, 1204 ; BVerwG, Urt. vom 26.06.1980, Az.: 2 C 8.78 , ZBR 1981, S. 195, 195 jew. m.w.N.). - BVerfG, 29.05.2002 - 2 BvR 723/99
Keine Verletzung des Gebots des effektiven Rechtsschutzes gemäß GG Art 19 Abs 4 …
Auszug aus VG Braunschweig, 23.10.2002 - 7 A 242/02
Das Gericht kann daher ergänzend prüfen, ob die Richtlinien im Einklang mit höherrangigem Recht stehen und - falls dies zu bejahen ist - sie insoweit eingehalten worden sind (vgl. etwa BVerfG, Beschl. des Zweiten Senats (1. Kammer) vom 29.05.2002, Az.: 2 BvR 723/99 , DVBl. 2002, S. 1203, 1204 ; BVerwG…, Urt. vom 26.06.1980, Az.: 2 C 8.78 , ZBR 1981, S. 195, 195 jew. m.w.N.). - BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 8.79
Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - …
Auszug aus VG Braunschweig, 23.10.2002 - 7 A 242/02
Dieser Vorwurf wäre nur dann begründet, wenn zunächst einmal die in den Beurteilungsrichtlinien vorgegebenen Richtwerte schon objektiv überschritten worden wären und des Weiteren diese Überschreitung der Richtwerte auf einer bundesweiten Missachtung der Notendefinitionen beruhte, während zugleich nur im Fall des Klägers ein strengerer, die Notendefinitionen strikt berücksichtigender Maßstab angewandt worden wäre (vgl. BVerwG, Urt. vom 30.04.1981, DVBl. 1981, S. 1062, 1062 [BVerwG 30.04.1981 - BVerwG 2 C 8/79] ).